Thomas Seitz und sein Demokratie-Verständnis

Veröffentlicht am 21.04.2021 in Aktuelles

Was meint der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz mit, der Staat sei ein „Unterdrückungsinstrument“?

Ist der AfD-Bundestagsabgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz, der jetzt wieder vor Gericht verloren hat, unverbesserlich oder ein Überzeugungstäter? Mit seinem Anliegen, aus dem Staatsdienst nicht entfernt zu werden, unterlag er vor dem Stuttgarter Dienstgericht für Richter. Bestätigt wurde, dass er als Bundestagskandidat für die AfD seine beamtengemäße Pflicht zur Verfassungstreue verletzt habe. Dies vor allem mit Aussagen, der Staat sei ein „Unterdrückungsinstrument“.

Dazu kommen Werbeauftritte, in denen Seitz mit dem Status, ein Staatsdiener zu sein, also ein Vertreter der Strafjustiz, glaubhaft und überzeugend wirken wollte. Weiter die Bezeichnung, Flüchtlinge seien „Invasoren“. Das Land reagierte, ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Laut dem AfD-Politiker ging es von Anfang an darum: Er habe als Staatsdiener mit seiner Kritik an Medien und Justiz erlaubte Grenzen angeblich überschritten, als Beamter habe er so gut wie keine Meinungsfreiheit, kritische Juristen sollen aus dem Staatsdienst entfernt werden. In der Folge sei durch Berufsverbot die gesellschaftliche und wirtschaftliche Vernichtung vorgesehen. Thomas Seitz, das Opfer eines gnadenlosen deutschen Staatsapparats im Umgang mit Kritikern?

Nein, innerhalb bestehender Gesetze ist Kritik erwünscht, davon lebt dieser Staat. Doch dabei sind Spielregeln zu beachten, die für alle gelten. Gegen diese hat er, der dem völkisch-nationalistischen Flügel der AfD zuzurechnen ist, verstoßen. Gegen diese verstößt in weiten Teilen auch seine Partei. Deshalb will der Verfassungsschutz sie beobachten.

Warum hält Seitz sich nicht an die geltenden demokratischen Spielregeln? Darüber kann nur gemutmaßt werden. Ist es Altersstarrsinn? Unwahrscheinlich, er ist erst 53 Jahre alt. Ist er unverbesserlich oder gar ein Überzeugungstäter? Unverbesserlich kann man übersetzen mit „nicht bereit sein, sich zu verändern; sich nicht vom Besseren überzeugen zu lassen“. Das scheint zuzutreffen. Doch ein Unverbesserlicher ist noch lange kein Überzeugungstäter. Dieser ist aktiv. Er ist bereit, mindestens eine Tat aufgrund seiner Überzeugung zu begehen. Diese Tat kann eine Straftat sein.

Nun, aktiv ist Seitz. Mit seinen Taten hat er gegen Bestehendes verstoßen. Dies auch ziemlich populistisch bekanntgegeben.

 Nächste Frage: Ist das intelligent?

Das kann mit „Nein“ beantwortet werden. Ganz demokratiekonform und gesellschaftsgerecht hätte er innerhalb der bestehenden Gesetze oder Spielregeln handeln können. Immerhin hatte er sich einst als Staatsanwalt diesen, deren Einhaltung, verschrieben. Hatte als juristischer Staatsdiener darauf geachtet, dass sie eingehalten werden.

Naja, das Kapitel ist noch nicht zu Ende. Auch weil der Verfassungsschutz gegen die AfD aktiv werden will. Dabei wohl beabsichtigt, sich den völkisch-nationalistischen Flügel der Partei besonders genau anzuschauen.

Aus dem Fall Thomas Seitz kann das Fazit gezogen werden: Unsere Demokratie ermöglicht im Einklang mit bestehenden Spielregeln und Gesetzen weitreichende Kritik, die zu Verbesserungen beitragen. Ansichten jedoch, die unsere Demokratie infrage stellen und unterlaufen, sind abzulehnen.

 
 

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